Wahlrecht für die Pfarrgemeinderatswahl wurde erweitert

Wer in einer anderen als der Heimatpfarrei engagiert mitwirkt, kann dort jetzt auch den Pfarrgemeinderat mitwählen. Dies sei, so der Katholikenratsvorsitzende Richard Pfeifer, Biebergemünd-Kassel, eine neue Möglichkeit, bei der Pfarrgemeinderats-Wahl seiner Verantwortung als Laie in der Kirche gerecht zu werden.
Bei der am 11. November stattfindenden Pfarrgemeinderatswahl ist es im Bistum Fulda erstmals möglich, dass Katholiken in einer anderen als ihrer Heimatpfarrei zur Wahl gehen. Zu dieser Änderung der Pfarrgemeinderatssatzung hat man sich auf Anregung von Seiten der Kasseler Katholikenratsmitglieder und Anfragen aus anderen großen Städten des Bistums entschlossen.
Jede/r katholisch getaufte Christin und Christ hat bei der Pfarrgemeinderatswahl ab der Taufe eine Stimme! Ab 16 Jahren ist man selbst stimmberechtigt. Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren werden bei der Wahl durch ihre Eltern vertreten.
Das Familienwahlrecht will den Einfluss von Kindern, Jugendlichen und Familien in unserer Kirche stärken. Die Stimme darf abgeben, wer sorgeberechtigt ist. Im Idealfall üben die Eltern das Familienwahlrecht gemeinsam aus, indem sie sich vor der Wahl einigen, wer zusätzlich noch für das Kind / die Kinder die Stimme abgibt. Davor sollte im Kreise der Familie besprochen werden, welche Kandidaten/innen auch im Interesse der Kinder gewählt werden sollen. In anderen Fällen wählt die Mutter für das 1., 3., 5., ..., der Vater für das 2., 4., 6., ... Kind.
Veröffentlicht am: 11. Mai 2007