Gedenken des Anschlages in Hanau

Am Freitag, 19.02.2021 werden zum Jahresgedenken des Anschlags in Hanau im gesamten Dekanat von 19:02 bis 19:15 Uhr alle Glocken geläutet. Auch unsere Glocken werden deshalb zu hören sein.

Kein Aschekreuz in Zeiten der Kontaktlosigkeit

Auch der traditionelle Gottesdienst mit der Spendung des Asche­kreuzes an Aschermittwoch wird nicht wie üblich stattfinden. Der Ascher­mittwochs­gottesdienst am 17.02.2021 wird um 17:45 Uhr gefeiert. Nachdem Segensgebet über die Asche wird eine der Formeln aus dem Messbuch: „Kehrt um und glaubt an das Evangelium“ oder „Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst“, die normalerweise bei Aufbringung des Aschkreuzes individuell vor jedem Gottesdienst­teilnehmer gesprochen wird, nun allgemein gesagt.

Auf Wunsch erfolgt das individuelle Ausbringen der Asche durch das Streuen auf dem Haupt. Die Aufbringung erfolgt stumm. Alle weiteren Informationen über die Durchführung wird vor dem Gottesdienst durch den Küster mitgeteilt.

Alternativ können Sie auch das Livestream-Angebot des Bistums nutzen und um 20:00 Uhr am Ascher­mittwochs­gottesdienst mit Bischof Gerber aus der Fuldaer Michaelskirche über YouTube teilnehmen.

Gottesdienste ab dem 11. Februar

Pfarrer Clement beendete seine Vertretung in der zweiten Februarwoche, um in den Heimaturlaub zu starten. Am Donnerstag, 11.02.2021 musste daher der Werktags­gottesdienst ausfallen.

Da sich Pfr. Ifeanyi nach seiner Rückkehr aus Nigeria in Quarantäne begeben muss, ändern sich z. T. die Anfangs­zeiten der Gottesdienste zu dem sonst üblichen Rhythmus. Am Sonntag, 14. Februar 2021 beginnt die Sonntagsmesse um 10:30 Uhr und der Ascher­mittwochs­gottesdienst am 17. Februar 2021 beginnt bereits um 17:45 Uhr.

Tragen einer medizinischen Maske Pflicht

Mit dem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 9. Januar und der tags drauf erstellten hessischen Abfassung sind die Alltagsmasken nun nicht mehr ausreichend für den Gottesdienst.

Mit den nicht kalkulierbaren Risiken der neuen Mutationen des Corona-Virus und dem Versuch die Bevölkerung weitestgehend zu schützen, wurde die Maskenpflicht verschärft. Als akzeptable Mund-Nasenbedeckung gelten die medizinischen Masken, dazu zählen: OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Bitte beachten Sie, dass nur Masken ohne Ausatmungsventil geeignet sind. Das Tagen dieser medizinischen Masken bleibt verpflichtend für die gesamte Dauer des Gottesdienstes, also auch auf dem Platz.

Bitte bringen Sie eine geeignete Maske zum Gottesdienst mit und halten weiterhin auf allen Wegen genügend Abstand.

Ausgangs­beschränkungen und Anmeldungen zu den Weihnachts­messen

Mit den ab 11. Dezember in Kraft getretenen Ausgangs­beschränkungen soll das Haus ab 21 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen werden. Für Heilig Abend wird der Beginn der Ausgangs­beschränkung auf Mitternacht verschoben. Die Christ­metten können somit ohne Probleme besucht werden.

Für alle anmelde­pflichtigen Weihnachts­messen – Kinder­christmette um 16 Uhr, Christmette um 20 Uhr, Christ­mette um 22 Uhr an Heilig Abend und im Hochamt um 10 Uhr am 25. Dezember – sind in unserer Kirche noch Plätze frei. Da das Pfarrbüro ab dem 18. Dezember wegen Urlaubs geschlossen ist, sind die Anmelde­formulare nur noch bis Sonntag im Vorraum zu erhalten und im Brief­kasten des Pfarrbüros abzugeben. Das Online-Portal bleibt voraussichtlich bis zum 22. Dezember als Anmelde­möglichkeit bestehen. Zu Messen, die keine Plätze mehr bieten, kann man sich auch nicht mehr anmelden.

Aufgrund staatlicher und bischöf­licher Verordnungen sind die Messen anmelde­pflichtig. Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand. Sie können entspannt in die Messen gehen, denn Sie wissen, dass Sie Plätze haben, die Registrierung geht schnell, denn Ihre Daten sind schon gespeichert und die Ordner, die den Zugang zur Kirche organisieren, werden extrem entlastet. Mit der Bestätigungs­mail erhalten Sie die Information zu den voraussicht­lichen Plätzen, die Ihnen zugewiesen wurden. Einen Plan zur Orientierung wird entsprechend ausgehängt. Ob für spontane Besuche der Messen an Heilig Abend und dem ersten Weihnachts­tag der Zugang gewährt werden kann, ist nicht abschließend geklärt.

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