Durch eine Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises zur Eindämmung der Infektionszahlen vom 24.08.2020 mussten u.a. auch in Nidderau die Regelungen im Gottesdienst verschärft werden. So bestand eine Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstbesuches.
Diese Allgemeinverfügung des Kreises wurde Anfang der Woche zum 07.09.2020 vorzeitig aufgehoben, sodass auch die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gottesdienst nun nicht mehr besteht. Wenn Sie möchten, können Sie natürlich gerne freiwillig Ihre eigene Maske tragen.
Auf unserer Webseite haben wir nochmals alle derzeit geltenden Hygieneregeln für den Gottesdienstbesuch in einer Übersicht zusammengestellt: Hygieneregeln
Adressformulare helfen den Ordnern die Vorgaben des Landes für die Kontaktnachverfolgung zu erfüllen. Helfen Sie allen den Einlass in die Kirche zügiger zu ermöglichen und die Ordner zu entlasten, indem Sie die Adressformulare bereits ausgefüllt mitbringen. Nehmen Sie sich dazu ein Formular aus der Kirche mit nach Hause oder laden Sie es sich von der Internetseite herunter, füllen Sie es bitte vollständig aus und geben Sie es vor dem Gottesdienst bei den Ordnern ab. Vielen Dank.
